Holzdeklaration

(30.12.2011)

Der Bundesrat hat am 04.Juni 2010 gestützt auf das Konsumenteninformationsgesetz eine Verordnung verabschiedet, mit welcher eine Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft eingeführt wird.

Die Verordnung tritt ab dem 01.Januar 2012 in Kraft. In einer ersten Phase werden Rund- und Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz dieser Deklarationspflicht unterstellt. Aus unserer Produktpalette sind davon betroffen:

  • • Massivholzparkett (wenn es sich um einschichtige Riemen handelt)
  • • Massivholztäfer
  • • Massivholzplatten
  • • Sockelleisten
  • • Latten, Montageleisten
  • • Unverleimtes Konstruktionsholz
  • • Brennholz
  • • Profilholzleisten für Bilderrahmen, Spiegel etc
  • • Harassen aus Massivholz


Zur administrativen Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen ist vorgesehen, dass bei Kleinserien eine pauschale Deklaration der Herkunft genügt. In allen anderen Fällen muss sowohl auf dem Lieferschein als auch auf der Rechnung das Herkunftsland (wo der Baum gewachsen ist) und die Holzart (muss einen Rückschluss auf die botanische Bezeichnung ermöglichen) angezeigt werden.

pdf_zeichen_3 Pauschaldeklaration (pdf 375 KB)


Eine Übersicht über die Abkürzungen des Herkunftzeichens und eine Liste der Länderbezeichnungen für die Deklaration finden Sie auf dieser Seite in PDF Format. 

pdf_zeichen_3 Länderkennzeichen nach Land (pdf 690 KB)

pdf_zeichen_3 Länderkennzeichen nach Länderabkürzungen (pdf 489 KB)

Wir hoffen, Ihnen damit das Deklarieren der Hölzer zu vereinfachen.